Ihr CharterWay Mietfahrzeug wird bei der Rückgabe sachgemäß auf Mängel und Schäden überprüft. Die Schadensbewertung bei Nutzfahrzeugen unterscheidet zwischen Gebrauchsspuren (kostenfrei) und Gewaltschäden (kostenpflichtig).
Faire Fahrzeugrückgabe ohne böse Überraschungen.
Beispiele der Schadensbewertung:
Hiermit möchten wir Sie zur Rückgabe Ihres CharterWay Mietfahrzeuges informieren.
Der Zustand Ihres CharterWay Mietfahrzeuges wird bei der Rückgabe überprüft und bewertet. Die Schadensbewertung unterscheidet grundsätzlich zwischen akzeptablen, normalen Gebrauchsspuren und nicht akzeptablen, kostenpflichtigen Gewaltschäden:
Gebrauchsspuren entstehen durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs; es erfolgt keine Kostenanrechnung an Sie, den Mieter.
Gewaltschäden entstehen durch den nachlässigen Gebrauch des Fahrzeugs und sind vermeidbar. Die Kosten für die Reparatur (Instandsetzung) werden vom Mieter bis zur Höhe der Schadensbeteiligung selbst getragen.
Beispielabbildungen zur Schadensbewertung bei Nutzfahrzeugen.
Stoßfänger.
Radabdeckung.
Einstieg.
Ladebordwand.
Seitenwand.
Spiegel.
Tür.
Rückseite Fahrerhaus.
Innenraum-Aufbau.
Rahmenabdeckung.
Seitenanfahrschutz.
Kotflügel.
Amaturenbrett.
Sitze.
Koffer.
Luftkessel.
Windabweiser.
Windleitteil.
Seitenschutzverkleidung.
Windschutzscheibe.
Steinschlag Windschutzscheibe/reparabel | Steinschlag Windschutzscheibe/nicht reparabel/Austausch |
---|---|
Außerhalb des Fahrer-Sichtfeldes |
Innerhalb des Fahrer-Sichtfeldes |
Steinschlag Ø bis max. 2,5 cm |
Steinschlag Ø größer als 2,5 cm |
Außerhalb Randbereichs |
Innerhalb des Randbereichs |
Bei Rissbildung |
|
Bei mehr als 4 Steinschlägen |